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E-Kennzeichen: Vorteile, Voraussetzungen und Beantragung

Alles über das E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge - von den Vorteilen über die Voraussetzungen bis zur Beantragung bei der Zulassungsstelle.

Zuletzt aktualisiert: 15.2.2026

Das E-Kennzeichen ist ein spezielles Kfz-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge in Deutschland. Es wurde 2015 mit dem Elektromobilitätsgesetz (EmoG) eingeführt und bietet Besitzern von Elektroautos verschiedene Vorteile im Straßenverkehr.

Was ist das E-Kennzeichen?

Das E-Kennzeichen erkennen Sie am Buchstaben "E" am Ende der Erkennungsnummer. Es kann für reine Elektrofahrzeuge, Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge beantragt werden, sofern diese die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

ℹ️
Gesetzliche GrundlageDas E-Kennzeichen ist im Elektromobilitätsgesetz (EmoG) und in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) §9a geregelt.

Voraussetzungen für das E-Kennzeichen

Nicht jedes Elektrofahrzeug hat automatisch Anspruch auf das E-Kennzeichen. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Reine Batterieelektrofahrzeuge (BEV) - keine Einschränkungen
  • Plug-in-Hybride (PHEV) mit mindestens 40 km elektrischer Reichweite ODER max. 50 g CO₂/km
  • Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV) - keine Einschränkungen
  • Das Fahrzeug muss in Deutschland zugelassen werden

Vorteile des E-Kennzeichens

Das E-Kennzeichen ermöglicht verschiedene Privilegien, die von den Kommunen individuell umgesetzt werden können:

VorteilBeschreibung
Kostenloses ParkenViele Städte erlauben kostenloses Parken auf öffentlichen Parkplätzen
Busspuren nutzenIn einigen Städten dürfen E-Autos die Busspur benutzen
UmweltzonenUnbeschränkte Zufahrt zu Umweltzonen
Reduzierte ParkgebührenErmäßigte Parkgebühren in Parkhäusern
LadestationenBevorzugter Zugang zu öffentlichen Ladestationen
⚠️
WichtigDie Vorteile variieren je nach Stadt und Kommune. Informieren Sie sich vor Ort über die geltenden Regelungen.

Beantragung des E-Kennzeichens

Das E-Kennzeichen beantragen Sie bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle. Sie können es bei der Neuzulassung oder durch Umkennzeichnung eines bereits zugelassenen Fahrzeugs erhalten.

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • COC-Papiere oder Einzelgenehmigung mit EmoG-Vermerk
  • SEPA-Mandat für Kfz-Steuer
  • eVB-Nummer der Versicherung

Kosten für das E-Kennzeichen

Die Kosten setzen sich aus der Verwaltungsgebühr der Zulassungsstelle und den Kosten für die Kennzeichenschilder zusammen. Die Verwaltungsgebühr beträgt ca. 27-30 € bei Neuzulassung.

Häufige Fragen

Ist das E-Kennzeichen Pflicht für Elektroautos?
Nein, das E-Kennzeichen ist freiwillig. Sie können Ihr Elektroauto auch mit einem normalen Kennzeichen zulassen.
Kann ich mein bestehendes Kennzeichen auf ein E-Kennzeichen umtauschen?
Ja, Sie können bei Ihrer Zulassungsstelle eine Umkennzeichnung beantragen. Dabei wird das "E" an Ihr bestehendes Kennzeichen angehängt, sofern die Zeichenanzahl dies zulässt.
Welche Größen gibt es beim E-Kennzeichen?
Das E-Kennzeichen ist in allen Standardgrößen erhältlich: 520x110 mm (Standard), 460x110 mm (kurz), und 255x130 mm (zweizeilig für Motorräder).

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